Wissen was wichtig ist
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
- Sämtliche Vertragsverhältnisse und Leistungen der Firma Meyer – Lichtdesign & Veranstaltungstechnik (nachfolgend Meyer – Lichtdesign genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt).Soweit die Geschäftsbedingungen zu einem relevanten Sachverhalt keine Regelung enthalten, gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn Ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Hiervon ausgenommen ist nur der Fall, dass die Firma Meyer – Lichtdesign die fremden Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
Schriftlich festgehaltene Individualregelungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Geschäftsbedingungen von Meyer – Lichtdesign gelten auch bei späteren Vertragsabschlüssen, auch wenn auf ihre AGB nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen wird.
Angebot und Vertragsabschluss
- Die Angebote von Meyer – Lichtdesign sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform oder der mündlichen Zusage.
Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung von Meyer – Lichtdesign in Textform maßgebend. Im Fall einer Leistung durch Meyer – Lichtdesign ohne vorherige Auftragsbestätigung gelten die mit der Leistung übermittelten Unterlagen (Rechnung, Lieferschein) als Auftragsbestätigung.
- Die Angebote von Meyer – Lichtdesign sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform oder der mündlichen Zusage.
- Meyer – Lichtdesign ist in der Entscheidung über die Annahme frei.
- Meyer – Lichtdesign wird innerhalb von spätestens 14 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung erklären, ob der Auftrag angenommen wird oder nicht.
- Angebote, Konzeptionen, Skizzen, Pläne, Materialaufstellungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform (Schriftstück, E-Mail, Fax) vereinbart wird.
Alle Daten unterliegen dem Urheberrecht (siehe Abs. XX)
II. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise gelten für den, in den Auftragsbestätigungen bzw. schriftlichen Verträgen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Meyer – Lichtdesign behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.Soweit nicht ausdrücklich anderes angegeben ist, sind die Preise von Meyer – Lichtdesign Nettopreise.
Bis einschließlich den 31.12.2023 wird gemäß § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) keine Umsatzsteuer berechnet. Ab dem 01.01.2024 erfolgt für alle Rechnungen die Regelbesteuerung mit Ausweisung der Umsatzsteuer.Tagessätze, entsprechen einer Zeit von 8 Stunden.
- Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu begleichen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist die Wertstellung auf dem Konto von Meyer – Lichtdesign.
Zahlungen haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Schecks und Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden kann Meyer – Lichtdesign ohne besonderen Nachweis, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche von Meyer – Lichtdesign bleiben unberührt.
Meyer – Lichtdesign ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen oder Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind oder durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet ist.
- Die Preise gelten für den, in den Auftragsbestätigungen bzw. schriftlichen Verträgen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Überstundenregelung
Über- bzw. Mehrstunden, die über die regulären 8 Stunden eines Arbeitstages hinausgehen, werden
gesondert abgerechnet. Die tatsächlich angefallenen Überstunden werden prozentual mit der Summe
des Tagessatzes berechnet: Summe der Mehrstunden x (Tagessatz : 8)
Im Voraus erbrachte Dienstleitungen
Jegliche im Voraus geleisteten Arbeiten, wie beispielsweise Konzeptionen, Pläne,
Materialaufstellungen, CAD-Projekte, Showfiles, einschließlich für den Auftrag erstellter Content oder
sonstige geforderte Leistungsdaten, soweit diese beauftragt wurden, sind zu bezahlen, unabhängig
davon, ob die Veranstaltung oder das Projekt letztendlich stattfindet, abgesagt oder der Auftrag
storniert wird. Diese Regelung dient dazu, die Investitionen und den Aufwand für bereits erbrachte
Leistungen angemessen abzudecken und sicherzustellen, dass die erbrachte Arbeit entsprechend
vergütet wird.
Reisetage/Offdays
Ganze Reisetage und Offdays werden pauschal mit einem halben Tagessatz und mindestens 250 € veranschlagt.
Fahrtkosten
Die genaue Abrechnung der Fahrtkosten erfolgt nach den tatsächlich anfallenden Kilometern,
inklusive Hotelfahrten, nach der Kilometerpauschale. Als Basis dienen die Fahrtenbücher und Kilometerstände der jeweiligen
Fahrzeuge. Dazu zählen ebenfalls von Meyer- Lichtdesign zugemietete Fahrzeuge.
Hotel und Verpflegung
Der Kunde ist für die Bereitstellung von Hotelunterkünften und Verpflegung
verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Sollte keine Verpflegung bereitgestellt werden, kommt eine Pauschale von 28 € pro Tag zu tragen. Anfallende Kosten für Unterkünfte jeglicher Art sind, soweit nicht anders vereinbart, vom Kunden zu übernehmen und werden in Rechnung gestellt.
III. Stornierung und Kündigung
Der Kunde hat die Möglichkeit nach nachstehenden Bedingungen zu Kündigen.
- Im Falle der Stornierung wird Schadensersatz in folgender Höhe vereinbart:
– bis 30 Tage vor Auftragsbeginn 30% der Gesamtsumme
– bis 14 Tage vor Auftragsbeginn 50% der Gesamtsumme
– bis 3 Tage vor Auftragsbeginn 80% der Gesamtsumme
– spätere Auftragsbeginn 100% der Gesamtsumme - Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Der Zeitpunkt des Eingangs bei Meyer – Lichtdesign ist maßgeblich.
- Der Vertrag kann von Meyer – Lichtdesign jeder Zeit gekündigt werden,
– wenn der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung aus diesem oder einem anderen Projekt in Rückstand gerät,
– wenn die finanziellen Verhältnisse des Kunden sich wesentlich verschlechtert haben oder mit Zahlungsverpflichtungen aus einem anderen Vertragsverhältnis derart in
Verzug ist, dass eine Zahlung des neuen Auftrags nicht zu erwarten ist,
– der Kunde gegen geltende Verordnungen und Gesetzte verstößt und somit die Veranstaltungssicherheit gefährdet
– oder durch höhere Gewalt die Erbringung der Leistung durch Meyer – Lichtdesign nicht möglich ist.
- Im Falle der Stornierung wird Schadensersatz in folgender Höhe vereinbart:
IV. Vertrauliche Informationen, Geheimhaltung und Datenschutz
Eigentum vertraulicher Informationen und Projektdaten
Alle vertraulichen Informationen von und über Meyer – Lichtdesign sowie deren erstellte Angebote, Projekte, Informationen, Konzeptionen, Skizzen, Pläne, Showfiles, Materialaufstellungen, einschließlich Texte, Grafiken oder sonstige Leistungsdaten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum von Meyer – Lichtdesign.
Alle Informationen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Meyer – Lichtdesign weder reproduziert, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht, noch anderweitig genutzt oder weitergegeben werden. Eine Weitergabe erfordert die schriftliche Bestätigung von Meyer – Lichtdesign.
Kunden und Geschäftspartner verpflichten sich, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die gegen das Urheberrecht oder andere geistige Eigentumsrechte von Meyer – Lichtdesign verstoßen. Verstöße können strafrechtlich verfolgt und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Nutzung vertraulicher Daten
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen streng vertraulich behandelt und nur für den autorisierten Zweck oder gemäß späterer ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Meyer – Lichtdesign genutzt werden. Er wird die Weitergabe von vertraulichen Informationen innerhalb der eigenen Organisation an Dritte von Meyer – Lichtdesign auf “need-to-know-Basis” beschränken und vertrauliche Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Meyer – Lichtdesign an Dritte außerhalb der eigenen Organisation weitergeben. Die Zustimmung von Meyer – Lichtdesign gilt bei Dritten, die ggf. notwendigerweise im Rahmen des autorisierten Zwecks im Auftrag des Kunden involviert werden und in Bezug auf die vertraulichen Informationen einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen (d.h. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), als zugestanden.
- Falls der Kunde aufgrund einer Gerichtsentscheidung, eines behördlichen Beschlusses oder einer Verfügung einer Aufsichtsbehörde rechtlich gezwungen wird, vertrauliche Informationen offenzulegen, so hat er Meyer – Lichtdesign davon unverzüglich schriftlich zu unterrichten, es sei denn, eine solche Unterrichtung wäre rechtlich unzulässig. Er wird nur diejenigen vertraulichen Informationen offenlegen, deren Offenlegung rechtlich zwingend ist und er wird alles vernünftigerweise Erforderliche tun, um die weitere vertrauliche Behandlung der erzwungenermaßen offengelegten vertraulichen Informationen sicherzustellen.
Geheimhaltung
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung erstreckt sich über die Dauer der Geschäftsbeziehung und auch nach deren Beendigung.
Der Kunde und Meyer – Lichtdesign sind angehalten, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter und Beauftragten ebenfalls die gleichen Vertraulichkeitsverpflichtungen einhalten.
Der Kunde erkennt an, dass Meyer – Lichtdesign durch die Verletzung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung einen schwerwiegenden Schaden erleiden könnte. Daher sichert der Kunde Meyer – Lichtdesign zu, dass er
- Meyer – Lichtdesign sämtliche Schäden ersetzen wird, die ihr durch eine oder mehrere Verletzungen entstehen werden und
- von Meyer – Lichtdesign auch auf Auskunft und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, sei es im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes oder im ordentlichen Prozessverfahren.
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